Dienstag, 26. Januar 2016

Auswertung – Insolvenzgerichte – 2012-2013 Sicherungsmaßnahmen vor Eröffnung des Verfahrens

Auswertung – Insolvenzgerichte – 2012-2013 Sicherungsmaßnahmen vor Eröffnung des Verfahrens: Erfahrungen, Bewertungen Anwalt, Insolvenzverwalter, Treuhänder. Bewerten und Suchen von Rechtsanwälten



Top/Flop – Insolvenzgerichte – 2012-2013

Die Aufsichtspflicht(verletzung) der Gerichte / Rechtspfleger während des vorläufigen Insolvenzprüfung!


Kaum eine andere Gilde ist so undurchsichtig wie die der amtlich bestellten Manager auf Zeit. Jeder darf sich Insolvenzverwalter nennen, egal ob Prädikatsjurist oder Buchhalter. Entsprechend gering ist die Qualifikation einiger selbst ernannter Spezialisten.
Die verantwortungsvolle Aufgabe den Insolvenzverwalter zu bestellen wird vom dem zuständigen Insolvenzgericht/Richter übernommen der sich weder an eine Vergabeordnung, wie sonst bei öffentlichen Aufträgen, noch eine Berufsordnung, wie sie für Anwälte oder Notare gilt halten muss. Die Kriterien die bei der Auswahl von den Kandidaten erfüllt werden müssen liegen im Ermessen des jeweiligen Richters und bleiben in der Regel auch Ihr Geheimnis. Der Willkür ist so Tür und Tor geöffnet und auch dem Missbrauch. Viele Gerichte beauftragen stets die gleichen Sequester, und weil man sich meist gut kennt, aber auch weil viele Richter und Rechtspfleger überlastet und unterqualifiziert sind, schauen sie oft nicht richtig hin.
Die Kontrolle der Verwalter wiederum obliegt im Wesentlichen den Rechtspflegern. Aber auch deren Arbeit wird kaum durch allgemein gültige Vorgaben definiert. Das Eröffnungsverfahren beginnt mit dem einen Antrag auf Insolvenzeröffnung, dessen Prüfung führt meistens zur Berufung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies ist der Abschnitt des Insolvenzverfahrens, der die meiste Hektik mit sich bringt. Nur ausnahmsweise sollte die Dauer das Eröffnungsverfahren länger als drei bis vier Monate andauern.
Dem Sachverständigen sollte für die Erstattung des Eröffnungsgutachtens vom Gericht eine Frist von regelmäßig 6 Wochen eingeräumt werden. In dieser Zeit ist zu verhindern, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens verschlechtert.. Deshalb bestellt das Insolvenzgericht zugleich mit der Erteilung des Gutachtenauftrags den Sachverständigen auch zum sogenannten vorläufigen Insolvenzverwalter.
Die funktionale Zuständigkeit für die Aufsicht über den Insolvenzverwalter sollte vom Insolvenzgericht wahrgenommen werden. Im Allgemeinen werden für das Erstellen des Gutachtens 2-4 Wochen veranschlagt. Komplexe Gutachten gewährt man 6-12 Wochen. Ein Zwischenbericht sollte allerdings nach 1-2 Wochen Vorliegen
Der Gutachter oder vorläufige Verwalter hat ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Insolvenzeröffnungsverfahren um ein Eilverfahren handelt. Dies bedeutet, dass das Gutachten insbesondere dann, wenn es sich um ein Standardverfahren handelt, innerhalb einer Frist von etwa zwei bis drei Wochen vorgelegt werden muss. Gutachten in Routineverfahren, die erst nach mehreren Monaten vorgelegt werden, widersprechen dem Verfahrenszweck und zwar selbst dann, wenn das Insolvenzgericht solche Verfahrensweisen toleriert.Fritz Binz, Harald Hess - Der Insolvenzverwalter

Ist der Gutachter zur zeitnahen Erstellung eines Gutachtens nicht in der Lage, wird er zu überlegen haben, ob er den Gutachtenauftrag zurückgibt bzw. das Gericht um eine Fristverlängerung bittet. Zumindest sollte der Gutachter innerhalb einer Frist von etwa zwei bis drei Wochen einen ersten aussagekräftigen Zwischenbericht vorlegen oder den Insolvenzrichter telefonisch unterrichten, welche Hinderungsgründe der Erstellung des Gutachtens entgegenstehen.Fvgl. HWF Handbuch, Rz. 190
Diese Zeitspanne wird von den Insolvenzgerichten sehr Unterschiedlich gesehen . Während bei einige Gerichte diese Spanne durchschnittlich unter 50 Tage beträgt kommen die TOP Favoriten unter den Insolvenzgerichten auf durschnittlich mehr 130 Tage bis Sie dann die ‘PRÜFUNG’ mit Erstellung des Gutachtens abgeschliessen und das Verfahren Eröffnen.
Dieser Sachverhalt bzw. die Zeitspanne dient als Indikator in der Bestimmung unserer Top 20 Bewertung – Ausübung/Wahrnehmung der Aufssichtspflicht der Insolvenzgerichte im Verfahren. Es werden die 20 TOP und die 20 FLOP – Insolvenzgerichte – Aufsichtsplficht(verletzung) Ausgezeichnet.
Die Auswertung Basiert auf ca. 54.000 Beschlüsse / Sicherungsmaßnahmen – 450.000 Beschlüsse Insolvenzeröffnung. Als Bewertungsgrundlage / Zeitraum bilden mind. 10 Beschlüsse / Sicherungsmaßnahmen / Zeitraum Auswertung. Insolvenzgerichte mind weniger Beschlüssen / Zeitraum wurden nicht berücksichtigt!

Für Markus Feyenfickerle, Christine Frosch DHPG - SPD - Stadträtin ist die 'WAHRHEIT' lt. einem Schreiben der DHPG 'INAKZEPTABLE'

Für Markus Feyenfickerle, Christine Frosch DHPG - SPD - Stadträtin ist die 'WAHRHEIT' lt. einem Schreiben der DHPG 'INAKZEPTABLE': Erfahrungen, Bewertungen Anwalt, Insolvenzverwalter, Treuhänder. Bewerten und Suchen von Rechtsanwälten





Für Christine Frosch – DHPG Dr. Harzern & Partner KG  ist die Wahrheit  “INAKZEPTABLE”


Für Markus Feyenfickerle als Rechtsanwalt von Christine Frosch DHPG – SPD – Wirtschaftssprecherin ist die Wahrheit  “INAKZEPTABLE” und zudem auch noch so Beleidigend das man selbst “LÜGT” um die Wahrheit zu verdrängen.


Für Christine Frosch  scheint die Wahrheit keinerlei Bedeut- ung zu haben wenn diese außerhalb Ihrer Gewinnzone liegt.


Anfang 2014 habe ich einige Bewertungen bzgl. der Rechtsanwältin Christine Frosch einige Bewertungen verfasst.  Speziell ging um meine Angabe das ich eine Strafanzeige gegen Frau Frosch Erstattet habe.  Die Strafanzeige wegen Untreue hatte ich im  Jan. 2015 erstellt und per Fax und eMail an die entsprechenden Behörden Versendet.
Die von mir erstellte Strafanzeige  habe ich ebenfalls an Christine Frosch selbst per Fax und eMail versendet so wie an weitere ca. 20 Fax Nummern und 30 eMail Adressen der DHPG Dr. Harzem & Partner.
Christine Frosch’s “Eidesstattliche Versicherung” enthält mehr als eine Lüge sondern mindestens 2 oder 3 Unwahrheiten.  1. Die Behauptung das es überhaupt keine Strafanzeige, sowie 2. die Nachfrage bei der dem Polizeibeamten und 3. hat sie demzufolge wahrscheinlich auch keine Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung und Verleumdung erstattet wie Sie eidesstattlich versichert.

Verfassungsbeschwerde - Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in dem Insolvenzantragsverfahren

Verfassungsbeschwerde - Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in dem Insolvenzantragsverfahren: Erfahrungen, Bewertungen Anwalt, Insolvenzverwalter, Treuhänder. Bewerten und Suchen von Rechtsanwälten





Christine Frosch – DHPG – Rechtsverleztungen – Verfassungsbeschwerde – Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in dem Insolvenzantragsverfahren


Zweifelhafte Vorgänge Insolvenzverwalterin – Ra. Cristine Frosch – DHPG Trier – Rechtspflegerin Petra Bialek – Amtsgericht Bitburg

IB-Startseite: Erfahrungen, Bewertungen Anwalt, Insolvenzverwalter, Treuhänder. Bewerten und Suchen von Rechtsanwälten



Zweifelhafte Vorgänge Insolvenzverwalterin – Ra. Cristine Frosch – DHPG Trier – Rechtspflegerin Petra Bialek – Amtsgericht Bitburg – Lügen und Betrügen ist laut Frosch selbst scheinbar seit 20 Jahren Normal bzw. gelten für Rechtsanwälte der Grosskanzlei DHPG – mit 100 Rechtsanwälten vollkommen andere Regeln bzw. keine Regeln.









C. Frosch – DHPG Trier – unterlässt jegliche Überprüfung der Steuerunterlagen – Für Christine Frosch ist es vollkommen normal Ihren “OPFERN” die Schulden in diesem Steuerschulden zu übertragen. 115.000,00 € Steuerschulden der Fahrzeugbau GmbH – die während des 3 Monatigen vorläufigen Insolvenzverfahrens (Betriebsfortführung) – von Ihrem Insolvenzverwalter Kollegen J.O.Boghossian nicht gezahlt wurden. Unter Kollegen scheinbar selbstständlich.





Chrisine Frosch DHPG ist nicht Bereit das Gehemnis zu lüften! Frosch hat 2013 wahrscheinlich erstmals Ihr entwickeltes Verfahren der Gutachtenerstellung vollzogen – DHPG ist mehr als einen Schritt vorraus.. Ist Christine Frosch der Übermensch.. ? – Ohne Angaben konnte Christine ein Gutachten Erstellen.. Inventur, Bilanzen.. bei DHPG Vergangenheit!






Zweifelhafte Vorgänge Insolvenzverwalterin – Ra. Cristine Frosch – DHPG Trier – Rechtspflegerin Petra Bialek – Amtsgericht Bitburg

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Zweifelhafte Vorgänge Insolvenzverwalterin – Ra. Cristine Frosch – DHPG Trier – Rechtspflegerin Petra Bialek – Amtsgericht Bitburg – Lügen und Betrügen ist laut Frosch selbst scheinbar seit 20 Jahren Normal bzw. gelten für Rechtsanwälte der Grosskanzlei DHPG – mit 100 Rechtsanwälten vollkommen andere Regeln bzw. keine Regeln.









C. Frosch – DHPG Trier – unterlässt jegliche Überprüfung der Steuerunterlagen – Für Christine Frosch ist es vollkommen normal Ihren “OPFERN” die Schulden in diesem Steuerschulden zu übertragen. 115.000,00 € Steuerschulden der Fahrzeugbau GmbH – die während des 3 Monatigen vorläufigen Insolvenzverfahrens (Betriebsfortführung) – von Ihrem Insolvenzverwalter Kollegen J.O.Boghossian nicht gezahlt wurden. Unter Kollegen scheinbar selbstständlich.





Chrisine Frosch DHPG ist nicht Bereit das Gehemnis zu lüften! Frosch hat 2013 wahrscheinlich erstmals Ihr entwickeltes Verfahren der Gutachtenerstellung vollzogen – DHPG ist mehr als einen Schritt vorraus.. Ist Christine Frosch der Übermensch.. ? – Ohne Angaben konnte Christine ein Gutachten Erstellen.. Inventur, Bilanzen.. bei DHPG Vergangenheit!